Seit 1998 ist das Spendenparlament aktiv.

Das sind wir.

 

Historie

Wie wir 1998 entstanden sind.

 

Der Verein.

Unser gemeinnütziger eingetragener Verein ist eine Vereinigung von Bürgerinnen, die sich ihrer Verantwortung gegenüber in Not geratenen Mitmenschen bewusst ist und ihnen konkrete Hilfe anbietet.

Ein Organ des Vereins ist das Parlament, in dem jedes Mitglied mitbestimmt, was mit den Spendengeldern passiert und deren zielgerichtete Verwendung kontrolliert.

Das Parlament.

Über die Verwendung der Spenden entscheidet allein das Parlament aller Spender*innen.

Die dem Spendenparlament zur Verfügung stehenden Gelder kommen aus den Spenden der Mitglieder und aus Einzelspenden.

Wohin geht das Geld?

An gemeinnützige Vereine, die in Flensburg und Umgebung gegen Armut, Obdachlosigkeit und Isolation aktiv sind.

Diese Einrichtungen können einen Antrag auf Förderung durch das Spendenparlament stellen.

 

Unser erklärtes Ziel ist die Hilfe gegen Armut, Obdachlosigkeit und Isolation in Flensburg & Umgebung.

 

Wie wird entschieden?

In der Parlamentssitzung trägt die Finanzkommission als Organ des Vereins ihre Spendenempfehlungen vor und stellt sich gemeinsam mit den Projektvertretern den Fragen der Parlamentarier, also den Spender*innen.

Das Parlament entscheidet dann eigenständig, ob und in welcher Höhe die Projekte gefördert werden.

Unsere interne Organisation

Die Organe des Vereins sind:

  • der Vorstand

  • die Finanzkommission

  • das Parlament mit den Präsidenten*innen

Der Vorstand tagt nach Bedarf mehrmals im Jahr und bereitet mit der Finanzkommission die Parlamentssitzungen vor. Das Spendenparlament führt dazu mindestens zwei Sitzungen im Jahr durch.

Interne Vorgaben

Durch den ehrenamtlichen Einsatz engagierter Mitglieder geht jede Spende ungeschmälert an Bedürftige.

Die Verwaltung des Spendenparlaments übernimmt - ehrenamtlich - der Verein.

Zwischen den regelmäßigen Sitzungen des Parlaments kümmern sich aktive Parlamentarier*innen - ebenfalls ehrenamtlich - um neue Projekte und die Öffentlichkeitsarbeit.

 

Prüfung der Anträge

Die Mitglieder der Finanzkommission prüfen jeden Antrag vor Ort:

  • Wofür wird das Geld gebraucht?

  • Gibt es andere Finanzierungsmöglichkeiten?

  • Wirkt die finanzielle Hilfe nachhaltig?

  • Besteht die Gefahr für eine fachlich qualifizierte Hilfeleistung?

  • Ist die Hilfe einmalig erforderlich, zum Beispiel als Anschubfinanzierung?

Nach dieser Prüfung entscheidet die Finanzkommission, ob der Antrag dem Parlament zur Förderung vorgeschlagen werden soll.
Dauerhafte Hilfe kann das Spendenparlament nicht leisten.

 

Überprüfung

Natürlich wird die Verwendung dieser Gelder durch die Finanzkommission überprüft und das Parlament in einer der nächsten Sitzungen über die Entwicklungen der Projekte informiert.